Kinderrechte

Die Kinder­recht­skon­ven­tion wurde am 20. Novem­ber 1989 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet.

Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte.

Die wichtigsten Grundgedanken lassen sich einfach zusammenfassen:

  • 👧 Alle Kinder sind gleich.
  • ❤️ Kinder sollen geschützt werden.
  • 🗣️ Kinder dürfen ihre Meinung sagen.
  • 🏠 Kinder brauchen ein sicheres Zuhause.
  • 📚 Kinder haben ein Recht auf Bildung.
  • 🩺 Kinder haben ein Recht auf Gesundheit.
  • Kinder haben ein Recht auf Spiel und Freizeit.
  • 🛡️ Kinder müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden.
  • 👨‍👩‍👧 Kinder haben ein Recht auf Familie und Beziehungen.
  • 🌍 Kinder haben Rechte – egal, woher sie kommen.

Die Kinderrechte im Einzelnen

(Durch Kilck auf eine Grafik erscheint eine Erklärung)

Kinderrecht 1 – Wer ist ein Kind?
Ein Kind ist jeder Mensch unter 18 Jahren.
Kinderrecht 2 – Kein Kind darf benachteiligt werden: 
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Es ist egal, woher sie kommen, wie sie aussehen, welche Sprache sie sprechen oder ob sie eine Behinderung haben.
Kinderrecht 3 – Das Wohl des Kindes: 
Bei allem, was Kinder betrifft, muss zuerst überlegt werden: Was ist am besten für das Kind?
Kinderrecht 4 – Kinderrechte müssen umgesetzt werden:
Staaten müssen dafür sorgen, dass Kinder ihre Rechte bekommen und geschützt werden.
Kinderrecht 5 – Eltern unterstützen ihre Kinder: 
Eltern und andere Erziehungsberechtigte dürfen Kinder unterstützen und ihnen Dinge erklären. Dabei müssen sie die Rechte des Kindes beachten.
Kinderrecht 6 – Recht auf Leben und Entwicklung: 
Jedes Kind hat das Recht zu leben. Kinder sollen sich gesund und gut entwickeln können.
Kinderrecht 7 – Name und Staatsangehörigkeit: 
Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit. Es soll nach der Geburt registriert werden.
Kinderrecht 8 – Identität: 
Kinder haben das Recht auf ihre eigene Identität. Dazu gehören zum Beispiel Name, Staatsangehörigkeit und familiäre Beziehungen.
Kinderrecht 9 – Zusammenleben mit den Eltern: 
Kinder sollen bei ihren Eltern leben können, wenn das für sie gut und sicher ist. Werden sie von ihren Eltern getrennt, dürfen sie den Kontakt behalten, wenn das gut für das Kind ist.
Kinderrecht 10 – Familie wiedersehen: 
Kinder und ihre Eltern haben das Recht, zusammenzukommen, wenn sie getrennt leben. Staaten sollen dabei helfen.
Kinderrecht 11 – Schutz vor Entführung: 
Kinder dürfen nicht einfach aus ihrem Land gebracht oder dort festgehalten werden.
Kinderrecht 12 – Kinder dürfen ihre Meinung sagen: 
Kinder dürfen ihre Meinung zu Dingen sagen, die sie betreffen. Erwachsene müssen diese Meinung ernst nehmen.
Kinderrecht 13 – Recht auf Information: 
Kinder dürfen Informationen suchen, bekommen und weitergeben. Sie dürfen zum Beispiel Bücher, Zeitungen und das Internet nutzen.
Kinderrecht 14 – Gedanken, Gewissen und Religion: 
Kinder dürfen selbst entscheiden, was sie glauben und welche Religion sie haben möchten. Eltern dürfen sie dabei begleiten.
Kinderrecht 15 – Treffen und Gruppen: 
Kinder dürfen sich mit anderen Kindern treffen und Gruppen oder Vereine bilden.
Kinderrecht 16 – Privatsphäre: 
Niemand darf ohne Grund in das Privatleben eines Kindes eingreifen. Dazu gehören zum Beispiel das Zimmer, Briefe, Nachrichten und persönliche Daten.
Kinderrecht 17 – Zugang zu Informationen: 
Kinder sollen Zugang zu guten und verständlichen Informationen haben. Sie sollen dabei auch vor schädlichen Inhalten geschützt werden.
Kinderrecht 18 – Verantwortung der Eltern: 
Beide Eltern sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass es ihrem Kind gut geht und es sich entwickeln kann.
Kinderrecht 19 – Schutz vor Gewalt:
Kinder müssen vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden.
Kinderrecht 20 – Schutz, wenn Eltern fehlen: 
Wenn ein Kind nicht bei seiner Familie leben kann, muss es besonderen Schutz und Unterstützung bekommen.
Kinderrecht 21 – Adoption:
Wenn ein Kind adoptiert wird, muss immer das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen
Kinderrecht 22 – Flüchtlingskinder: 
Kinder, die aus ihrem Land fliehen mussten, haben die gleichen Kinderrechte. Sie müssen besonderen Schutz und Hilfe bekommen.
Kinderrecht 23 – Kinder mit Behinderung: 
Kinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Unterstützung. Sie sollen möglichst selbstständig leben und überall mitmachen können.
Kinderrecht 24 – Gesundheit: 
Jedes Kind hat das Recht auf gute medizinische Versorgung, gesundes Essen, sauberes Wasser und eine gesunde Umgebung.
Kinderrecht 25 – Überprüfung einer Unterbringung: 
Wenn ein Kind zum Beispiel in einem Heim oder einer Pflegefamilie lebt, muss regelmäßig überprüft werden, ob es dort gut aufgehoben ist.
Kinderrecht 26 – Soziale Sicherheit: 
Kinder und ihre Familien sollen Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen, zum Beispiel durch Sozialleistungen.
Kinderrecht 27 – Recht auf angemessene Lebensbedingungen:
Kinder haben das Recht auf ein Zuhause, Essen, Kleidung und alles, was sie für eine gute Entwicklung brauchen.
Kinderrecht 28 – Recht auf Bildung: 
Jedes Kind hat das Recht auf Schule und Bildung. Grundschule soll für alle Kinder zugänglich und kostenlos sein.
Kinderrecht 29 – Ziel der Bildung: 
Bildung soll Kinder dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Sie sollen ihre Rechte kennen, andere Menschen respektieren und lernen, friedlich zusammenzuleben.
Kinderrecht 30 – Sprache, Kultur und Religion: 
Kinder, die zu einer Minderheit gehören, dürfen ihre eigene Sprache, Kultur und Religion leben.
Kinderrecht 31 – Spielen und Erholen: 
Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung und kulturelle Aktivitäten.
Kinderrecht 32 – Schutz vor Kinderarbeit: 
Kinder müssen vor Arbeit geschützt werden, die ihnen schadet oder sie daran hindert, zur Schule zu gehen.
Kinderrecht 33 – Schutz vor Drogen: 
Kinder müssen vor illegalen Drogen und davor geschützt werden, dass sie mit Drogen in Kontakt gebracht oder für Drogenhandel benutzt werden.
Kinderrecht 34 – Schutz vor sexuellem Missbrauch: 
Kinder müssen vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt werden.
Kinderrecht 35 – Schutz vor Kinderhandel: 
Kinder dürfen nicht verkauft, entführt oder für andere Zwecke gehandelt werden.
Kinderrecht 36 – Schutz vor anderer Ausbeutung: 
Kinder müssen auch vor anderen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihnen schaden.
Kinderrecht 37 – Schutz vor Folter und grausamer Behandlung: 
Kinder dürfen nicht gefoltert oder grausam behandelt werden. Gefängnis darf nur unter sehr strengen Bedingungen eingesetzt werden.
Kinderrecht 38 – Schutz im Krieg: 
Kinder müssen im Krieg besonders geschützt werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht als Soldaten eingesetzt werden.
Kinderrecht 39 – Hilfe nach schlimmen Erlebnissen: 
Kinder, die Gewalt, Krieg oder andere schlimme Erlebnisse erfahren haben, haben das Recht auf Hilfe und Unterstützung.
Kinderrecht 40 – Kinder im Konflikt mit dem Gesetz: 
Kinder, die gegen ein Gesetz verstoßen haben, müssen fair behandelt werden. Sie sollen Hilfe bekommen und eine Möglichkeit haben, sich positiv weiterzuentwickeln.
Kinderrecht 41 – Bessere Regeln bleiben bestehen: 
Wenn ein Land bessere Regeln für Kinder hat als die Kinderrechtskonvention, gelten die besseren Regeln
Kinderrecht 42 – Kinder müssen ihre Rechte kennen: 
Kinder und Erwachsene sollen über die Kinderrechte informiert werden.
Die Artikel 43–54 sind vor allem organisatorische Regeln darüber, wie die Kinderrechtskonvention funktioniert. Sie sind deshalb keine zusätzlichen „Kinderrechte“ wie beispielsweise das Recht auf Bildung oder Schutz vor Gewalt.